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Gebühren

08.05.2024 - Artikel

Gebühren in Neuseeländischen Dollar (NZ$)
Aufgrund schwankender Wechselkurse zwischen Euro (€) und Neuseeländischen Dollar (NZ$) können sich die Gebühren kurzfristig ändern.
Bitte informieren Sie sich vor der Passbeantragung beim Honorarkonsul über die Höhe der dort zusätzlich anfallenden Gebühren.




NZ$

e-Reisepass ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

e-Reisepass Antragsteller ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
181-
e-Reisepass Antragsteller ab dem vollendeten 24. Lebensjahr + 48 Seiten im Reisepass
221.-
e-Reisepass Antragsteller ab dem vollendeten 24. Lebensjahr bei örtlicher Unzuständigkeit (z. B. wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind)
307.-
e-Reisepass Antragsteller ab dem vollendeten 24. Lebensjahr bei örtlicher Unzuständigkeit (z. B. wenn noch in Deutschland gemeldet sind ) + 48 Seiten im Reisepass
346.-
e-Reisepass Antragsteller unter 24 Jahren

e-Reisepass Antragsteller unter 24 Jahren
123.-
e-Reisepass Antragsteller unter 24 Jahren + 48 Seiten im Reisepass
162.-
e-Reisepass Antragsteller unter 24 Jahren bei örtlicher Unzuständigkeit (z. B. wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind)
190.-

e-Reisepass Antragsteller unter 24 Jahren bei örtlicher Unzuständigkeit

(z. B. wenn noch in Deutschland gemeldet sind) + 48 Seiten im Reisepass

230.-
Vorläufiger Reisepass

Vorläufiger Reisepass
126.-
Vorläufiger Reisepass bei örtlicher Unzuständigkeit (z. B. wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind)
172.-
Reiseausweis für die Rückreise nach Deutschland (bei Passverlust)
94.-
Personalausweis

Personalausweis Antragsteller ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
120.-
Personalausweis Antragsteller ab dem vollendeten 24. Lebensjahr bei örtlicher Unzuständigkeit (z. B. wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind)
144.-
Personalausweis Antragsteller unter 24 Jahren
95.-
Personalausweis Antragsteller unter 24 Jahren bei örtlicher Unzuständigkeit (z. B. wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind)
118.-

Bei Zahlung mit Kreditkarte wird der Zahlungsvorgang in Euro abgewickelt. Bitte beachten Sie, dass die aufgeführte Gebühren nur für die Botschaft Wellington gelten. Die Honorarkonsuln arbeiten ehrenamtlich und erheben für ihre Dienstleistungen im Rahmen der Passbeantragung zusätzliche Gebühren für die erforderliche Beglaubigung von Kopien, von Unterschriften und für die Feststellung der Identität der Passbewerber. Weiterhin werden sie Ihnen eine Auslagenpauschale für die Übersendung Ihrer Daten und Unterlagen an die Botschaft berechnen. Bitte informieren Sie sich vor der Passbeantragung beim Honorarkonsul über die Höhe der dort anfallenden Gebühren.


Wichtiger Hinweis zur Zahlung von Gebühren:

Bei der Botschaft Wellington können Sie Gebühren derzeit nur mit Kredit-/Debitkarte (Visa oder Mastercard) bezahlen. Eine Bezahlung mit EFTPOS ist leider nicht möglich.

Die Botschaft akzeptiert Zahlungen mit Kreditkarte bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,- EUR. Ein Widerspruch gegen eine bereits erfolgte Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Ihre Karte wird in Euro belastet. Banken außerhalb Europas können zusätzliche Gebühren für den Einsatz der Kreditkarte berechnen. Eine Rückerstattung von Beträgen über die Kreditkarte ist nicht möglich; eventuelle Erstattungen erfolgen nur durch Barauszahlung. In Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheint folgender Verwendungszweck: www.auswaertiges-amt.de


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